Lorenzen Dollerup

Biometrische Passfotos: Aktuelle Anforderungen für Reisepass und Personalausweis

· Ilse-Marie Lorenzen
Biometrische Passfotos: Aktuelle Anforderungen für Reisepass und Personalausweis

Wer einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragen möchte, kommt an einem Thema nicht vorbei: dem biometrischen Passfoto. Die Anforderungen klingen auf den ersten Blick simpel, doch in der Praxis scheitern erstaunlich viele Fotos bei der Behörde. Veraltete Aufnahmen, falscher Hintergrund, schlechte Belichtung – und schon beginnt das Prozedere von vorn.

Was macht ein Foto „biometrisch"?

Ein biometrisches Passfoto ist kein gewöhnliches Porträt. Es dient als maschinenlesbare Identifikationsgrundlage und muss exakten technischen Vorgaben entsprechen, damit automatisierte Gesichtserkennungssysteme an Grenzkontrollen und Behörden zuverlässig funktionieren. Das Gesicht muss eindeutig, vollständig und unverfälscht abgebildet sein.

Grundlage für alle deutschen Ausweisdokumente ist die offizielle Fotomustertafel des Bundesministeriums des Innern, die sämtliche Qualitätsmerkmale mit Beispielbildern illustriert.

Aktuelle Anforderungen im Überblick

Format und Größe

Das Foto muss 35 × 45 mm groß sein. Das Gesicht – von Kinn bis Oberkopf – soll zwischen 70 und 80 Prozent der Bildhöhe einnehmen. Wer ein zu kleines Gesicht einreicht, riskiert eine Ablehnung.

Hintergrund

Ausschließlich ein heller, einfarbiger Hintergrund ist zulässig – idealerweise Weiß oder ein sehr helles Grau. Gemusterte Hintergründe, Farbflächen oder Schatten auf der Wand hinter der Person führen zur Ablehnung.

Gesichtsausdruck und Kopfhaltung

  • Neutraler Ausdruck, Mund geschlossen
  • Augen geöffnet, Blick geradeaus in die Kamera
  • Kopf gerade ausgerichtet, nicht geneigt oder gedreht
  • Kein Lächeln, das die Augenpartie verändert

Beleuchtung

Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein. Harte Schatten im Gesicht, überbelichtete Partien oder ein dunkler Hintergrund sind nicht zulässig. Die Aufnahme sollte scharf und kontrastreich sein.

Brillen und Kopfbedeckungen

Seit einigen Jahren gilt: Brillen sind auf Passfotos grundsätzlich nicht erlaubt – unabhängig davon, ob die Gläser entspiegelt sind oder nicht. Kopfbedeckungen sind nur aus nachgewiesenen religiösen Gründen gestattet, wobei das Gesicht vollständig sichtbar bleiben muss.

Seit Mai 2025: Nur noch digitale Lichtbilder

Eine wichtige Neuerung betrifft den Einreichungsweg: Ab dem 1. Mai 2025 akzeptieren Behörden bei der Beantragung von Reisepass, Personalausweis und elektronischem Aufenthaltstitel ausschließlich digital übermittelte Lichtbilder. Physisch abgegebene Papierfotos werden nicht mehr angenommen. Die Übertragung erfolgt direkt durch den Fotografen oder über zugelassene Dienstleister elektronisch an die Behörde.

Das bedeutet: Ein selbst eingescanntes Foto reicht nicht aus. Die Aufnahme muss von einer qualifizierten Stelle stammen, die das Bild technisch korrekt aufbereitet und digital einreicht.

Besonderheiten bei Kindern

Für Säuglinge und Kleinkinder gelten etwas weniger strenge Vorgaben. Da Babys den Kopf nicht immer gerade halten können, sind leichte Abweichungen bei der Kopfhaltung toleriert. Augen und Mund müssen dennoch klar erkennbar sein. Das Kind sollte möglichst alleine auf dem Foto zu sehen sein – Hände oder Unterlagen im Hintergrund sind zu vermeiden.

Für welche Dokumente gelten diese Regeln?

Die Anforderungen gelten einheitlich für:

  • Reisepass und Kinderreisepass
  • Personalausweis
  • Führerschein (seit der EU-weiten Harmonisierung ebenfalls biometrisch)
  • Elektronischer Aufenthaltstitel
  • Reiseausweis für Ausländer

Häufige Ablehnungsgründe

Aus der Praxis zeigt sich immer wieder: Die meisten Fotos scheitern nicht an der Technik, sondern an vermeidbaren Kleinigkeiten. Typische Probleme sind Schatten auf dem Hintergrund, leicht geöffneter Mund, seitlich geneigter Kopf oder ein nicht neutraler Gesichtsausdruck. Auch zu alte Aufnahmen – das Foto sollte nicht älter als sechs Monate sein – werden abgelehnt.

Die vollständigen Qualitätsmerkmale mit anschaulichen Musterbeispielen für akzeptable und nicht akzeptable Aufnahmen finden sich direkt beim Bundesministerium des Innern in der offiziellen Fotomustertafel für biometrische Passfotos.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt das Foto von einem erfahrenen Fotostudio oder Fachgeschäft vor Ort erstellen – dort kennt man die aktuellen Vorgaben und stellt sicher, dass das Bild von der Behörde auch tatsächlich akzeptiert wird.